Allgemeine Teilnahmebedingungen (ATB)
BYU Lustenau 2027 · Backyard Ultra · 22. Mai 2027
Fassung vom 8. September 2026. Abrufbar unter lustenau.run/atb
§ 1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen ("ATB") gelten für alle Personen, die am BYU Lustenau 2027 teilnehmen. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen der angemeldeten Person und dem Veranstalter (Organisationsvertrag) und sind in der bei der Anmeldung gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages. Die jeweils gültige Fassung ist unter lustenau.run/atb abrufbar.
1.2 Veranstalter. Veranstalter ist Backyard Ultra Lustenau, Quellenstraße 6, 6890 Lustenau, ZVR 1254526840.
1.3 Rennreglement. Ergänzend gilt das Rennreglement des BYU Lustenau, abrufbar unter lustenau.run/reglement. Bei Widersprüchen zwischen ATB und Reglement gehen in sportlichen Fragen das Reglement, in rechtlichen Fragen diese ATB vor.
1.4 Erklärungen. Sämtliche Erklärungen gegenüber dem Veranstalter sind per E-Mail an hallo@lustenau.run oder schriftlich an die in 1.2 genannte Anschrift zu richten.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheit
2.1 Startberechtigung. Startberechtigt ist, wer sich über die Online-Anmeldung ordnungsgemäß angemeldet und das Startgeld bezahlt hat; Minderjährige zusätzlich nur mit der Einwilligung nach 2.2. Die Teilnahme ist höchstpersönlich, die angemeldete Person muss selbst starten.
2.2 Minderjährige. Es gibt kein Mindestalter. Personen unter 18 Jahren nehmen mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten teil. Für Personen unter 14 Jahren nimmt ein Erziehungsberechtigter die Anmeldung vor. Die Einwilligung ist bei der Startnummernausgabe im Original vorzulegen; ohne sie wird keine Startnummer ausgegeben. Sie umfasst die Bestätigung nach 2.3 und die Zustimmung nach 9.5 und setzt voraus, dass eine erziehungsberechtigte oder von ihr bevollmächtigte volljährige Person während der gesamten Teilnahme vor Ort ist. Das Formular steht unter lustenau.run/einwilligung bereit.
2.3 Gesundheitliche Voraussetzungen. Die Teilnahme setzt einen gesunden und ausreichend trainierten Zustand voraus. Mit der Anmeldung bestätigt die angemeldete Person, die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Ultra-Ausdauerlauf mit offener Dauer zu erfüllen und im Zweifelsfall ärztlichen Rat eingeholt zu haben. Bei Anzeichen von Schwäche oder Unwohlsein ist der Bewerb auf eigene Initiative sofort abzubrechen.
2.4 Eigene Versicherung. Es obliegt der teilnehmenden Person, sich im für den Bewerb notwendigen Ausmaß selbst zu versichern, insbesondere durch eine Unfall- und Krankenversicherung mit Deckung für sportliche Betätigung. Der Veranstalter empfiehlt ausdrücklich eine private Sport- oder Unfallversicherung.
2.5 Kosten medizinischer Leistungen. Medizinische Leistungen, die während der Veranstaltung vor Ort angeboten werden, sind nicht zu vergüten. Kosten eines Rettungstransports, einer Krankenhausbehandlung sowie weiterer medizinischer Behandlungen trägt die teilnehmende Person selbst.
2.6 Anweisungen. Anweisungen der Rennleitung, der Streckenposten und des Sanitätsdienstes ist jederzeit Folge zu leisten. Der Sanitätsdienst kann die Fortsetzung der Teilnahme aus gesundheitlichen Gründen untersagen. Die Rennleitung kann Personen aus medizinischen Gründen aus dem Rennen nehmen.
2.7 Hilfsmittel und Begleitung. Nicht zulässig sind Fortbewegungsmittel und Sportgeräte, die die Sicherheit von Teilnehmenden, Besuchern oder Crew gefährden können, insbesondere Fahrräder, Roller, E-Scooter und Inline Skates. Begleitpersonen auf der Strecke (Pacer, Radbegleitung) sind nicht zulässig. Das Mitführen von Tieren auf der Strecke ist untersagt.
2.8 Abmeldung bei Abbruch. Wer 75 Minuten nach dem Startsignal nicht in das Start-Ziel-Gelände zurückgekehrt ist, gilt als vermisst; der Veranstalter leitet dann eine Suche auf der Strecke ein. Wer den Bewerb abbricht, die Strecke verlässt oder das Veranstaltungsgelände nach dem Ausscheiden verlässt, hat sich unverzüglich bei der Zeitnahme oder telefonisch bei der Rennleitung abzumelden.
§ 3 Anmeldung, Startgeld, Rücktritt
3.1 Anmeldung und Vertragsabschluss. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Anmeldeportal. Für dieses gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Vertrag zwischen der angemeldeten Person und dem Veranstalter kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter zustande. Mit dem Absenden der Anmeldung erklärt die angemeldete Person, diese ATB zur Kenntnis genommen zu haben und als Vertragsbestandteil anzuerkennen. Eine Anmeldung ohne Anerkennung der ATB ist nicht möglich.
3.2 Startgeld und Kontingente. Das Startgeld ist nach Kontingenten gestaffelt. Die jeweils gültige Preisstufe ergibt sich aus der Anzahl der bereits vergebenen Startplätze und ist auf lustenau.run ersichtlich. Die Anzahl der Startplätze ist limitiert.
3.3 Kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Es handelt sich um eine Freizeitdienstleistung mit einem für die Erbringung spezifischen Termin. Ein Rücktritt nach § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ist daher ausgeschlossen. Ein vierzehntägiges Widerrufsrecht besteht nicht.
3.4 Nichtantritt. Tritt eine angemeldete Person aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen, nicht an, oder erklärt sie ihre Nichtteilnahme, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes.
3.5 Startplatz. Der Startplatz ist persönlich. Ein Anspruch auf Übertragung auf eine andere Person besteht nicht. Die Weitergabe einer bereits ausgegebenen Startnummer sowie Verkauf oder Handel mit Startplätzen sind untersagt und führen zum Ausschluss.
3.6 Warteliste. Wartelistenplätze werden nach Reihenfolge der Anmeldung vergeben, zum jeweils aktuell gültigen Startgeld.
§ 4 Startnummer und Zeitnahme
4.1 Die Startnummer ist persönlich abzuholen und während des gesamten Rennens sichtbar zu tragen. Sie ist die einzige Identifizierungsmöglichkeit im Notfall.
4.2 Die Zeitnahme erfolgt am Start/Ziel-Bogen. Maßgeblich ist ausschließlich die offizielle Renn-Uhr des Veranstalters, nicht die Uhr der teilnehmenden Person.
§ 5 Rennverlauf, Corral, Verstöße
5.1 Rundenstart. Jede volle Stunde ertönt das Startsignal. Zum Startsignal muss die teilnehmende Person innerhalb der Abgrenzung des Startbereichs ("Corral") stehen. Wer beim Signal außerhalb steht, scheidet aus.
5.2 Vorwärtsbewegung. Ab dem Startsignal gilt ausschließlich Vorwärtsbewegung. Ein Zurückgehen in Richtung Teilnehmerbereich, Zelt, Sanitäranlagen oder Verpflegungsstation ist nicht zulässig. Vergessene Ausrüstung kann nach dem Signal nicht mehr geholt werden.
5.3 Ausscheiden (DNF). Zu spätes Erscheinen im Corral, Überschreiten der Rundenzeit, Rückwärtsbewegung nach dem Startsignal und Nichtantritt führen zum Ausscheiden. Das Ausscheiden ist Teil des Wettkampfformats und stellt keine Disqualifikation dar.
5.4 Disqualifikation. Bei Verlassen der markierten Strecke, Abkürzungen, Nutzung nicht zulässiger Hilfsmittel, unsportlichem Verhalten, Missachtung von Anweisungen oder Verstoß gegen diese ATB kann der Veranstalter Teilnehmende von der Wertung ausschließen, disqualifizieren und vom Veranstaltungsgelände verweisen.
5.5 Entscheidungen. In allen Streitfragen entscheidet die Rennleitung.
§ 6 Teilnehmerbereich, Zelte, Gegenstände
6.1 Zelte und Ausrüstung dürfen ausschließlich in den vom Veranstalter gekennzeichneten Flächen aufgestellt werden. Rettungswege, Zufahrten und Sperrzonen sind freizuhalten. Anweisungen zur Platzierung ist Folge zu leisten. Nach dem Ausscheiden ist der belegte Platz zeitnah für die noch laufenden Teilnehmenden und deren Begleitung freizumachen.
6.2 Der Veranstalter übernimmt für mitgebrachte oder abgestellte Gegenstände keine Obhut. Für verwahrte Gegenstände haftet der Veranstalter nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
6.3 Das Veranstaltungsgelände ist eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Verunreinigungen sind zu vermeiden, Abfall ist in den bereitgestellten Behältern zu entsorgen. Für Schäden am Gelände haftet die verursachende Person.
§ 7 Anpassung, Absage, Abbruch
7.1 Der Bewerb findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zeitlich oder örtlich zu verlegen, zu verkürzen, zu unterbrechen, ganz oder teilweise abzubrechen oder abzusagen, wenn dies aus Gründen der Sicherheit, wegen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung erforderlich ist. Als solche Gründe gelten insbesondere Gewitter, Sturm, Hochwasser, Naturgefahren und behördliche Veranstaltungsverbote.
7.3 Wird die Teilnehmerzahl aufgrund behördlicher Anordnung reduziert, entscheidet eine Verlosung unter den angemeldeten Personen über die verfügbaren Startplätze. Die betroffenen Personen werden umgehend informiert und erhalten das Startgeld zurück.
7.4 Bei Absage der gesamten Veranstaltung aus Gründen, die in der Sphäre des Veranstalters liegen, wird das Startgeld zurückerstattet. Bei Absage oder Abbruch wegen höherer Gewalt oder behördlicher Anordnung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits angefallener Kosten; der Veranstalter wird sich um eine faire Lösung bemühen und diese vorab kommunizieren.
7.5 Behördliche Auflagen, die dem Veranstalter vorgeschrieben werden, sind von den Teilnehmenden zu akzeptieren und zu erfüllen. Über Änderungen wird per E-Mail und auf lustenau.run informiert. Die teilnehmende Person ist aufgefordert, sich laufend, jedenfalls am Veranstaltungstag, selbst zu informieren.
§ 8 Haftung und gesundheitliche Risiken
8.1 Sachschäden. Für Sachschäden haftet der Veranstalter nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung.
8.2 Personenschäden. Bei Personenschäden haftet der Veranstalter auch für leichte Fahrlässigkeit. Ein Haftungsausschluss für Personenschäden wird ausdrücklich nicht vereinbart.
8.3 Gesundheitliches Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der teilnehmenden Person im Zusammenhang mit der Veranstaltung, die nicht auf einem Verschulden des Veranstalters beruhen. Es liegt im Verantwortungsbereich der teilnehmenden Person, ihren Gesundheitszustand vor der Teilnahme ärztlich überprüfen zu lassen.
8.4 Eigenes Verhalten. Die teilnehmende Person haftet für Schäden, die sie schuldhaft verursacht, insbesondere durch Verlassen der Strecke, Missachtung von Anweisungen oder unsachgemäßen Aufbau von Ausrüstung.
8.5 Verwahrte Gegenstände. Siehe § 6.2.
§ 9 Öffentliche Veranstaltung, Bild- und Tonaufnahmen
9.1 Öffentliche Veranstaltung. Der teilnehmenden Person ist bewusst, dass es sich beim BYU Lustenau um eine öffentliche Veranstaltung handelt und sie daher Subjekt von Bild- und Videoberichterstattung werden kann. Über die Veranstaltung kann online, in sozialen Medien sowie in Funk, TV und Print berichtet werden. Der Veranstalter dokumentiert die Veranstaltung ebenfalls in Bild und Ton.
9.2 Rechteeinräumung. Die teilnehmende Person kann vom Veranstalter oder von ihm beauftragten Personen fotografiert, gefilmt und interviewt werden. Sie räumt dem Veranstalter das zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, diese Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zur Schau zu stellen und zum Abruf anzubieten, insbesondere zur Dokumentation der Veranstaltung, zur Berichterstattung und zur Bewerbung künftiger Ausgaben des BYU Lustenau, online und offline sowie in sozialen Netzwerken. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht dadurch nicht. Auf eine Namensnennung besteht kein Anspruch, sie ist aber auch nicht ausgeschlossen.
9.3 Was 9.2 nicht umfasst. Nicht umfasst sind die Verwendung von Porträt- und Nahaufnahmen in bezahlter Werbung sowie die Weitergabe von Aufnahmen an Partner und Sponsoren zu deren eigener Werbung. Dafür ist eine gesonderte, freiwillige Einwilligung erforderlich, die bei der Anmeldung erteilt und jederzeit widerrufen werden kann.
9.4 Widerspruch. Die teilnehmende Person kann der Veröffentlichung einer sie betreffenden Aufnahme jederzeit widersprechen. Eine Nachricht an hallo@lustenau.run mit Angabe der Startnummer und, wenn möglich, des Bildes genügt. Die Aufnahme wird aus den vom Veranstalter betriebenen Kanälen entfernt. Eine Entfernung aus Berichterstattung Dritter kann der Veranstalter nicht zusagen.
9.5 Minderjährige. Bei Teilnehmenden unter 18 Jahren gelten 9.2 und 9.3 nur mit Zustimmung eines Erziehungsberechtigten. Die Zustimmung wird gemeinsam mit der Einwilligung nach 2.2 eingeholt.
9.6 Zuschauer. Auf dem Veranstaltungsgelände wird fotografiert und gefilmt. Darauf wird durch Hinweisschilder an den Zugängen hingewiesen.
§ 10 Datenverarbeitung
10.1 Zwecke. Die bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet: Anmeldung, Zahlungsabwicklung, Zeitnahme, Erstellung von Start- und Ergebnislisten, medizinische Betreuung im Notfall, veranstaltungsrelevante Kommunikation.
10.2 Auftragsverarbeiter. Für Anmeldung, Zeitnahme und Ergebnisdarstellung wird die Plattform race result verwendet. race result verarbeitet die Daten als Auftragsverarbeiter im Auftrag des Veranstalters auf Grundlage eines Vertrages nach Art. 28 DSGVO.
10.3 Veröffentlichung. Name, Startnummer, Jahrgang, Geschlecht, Nation und gegebenenfalls Verein sowie das Ergebnis (Rundenanzahl, Zeiten) werden in Start- und Ergebnislisten veröffentlicht, online auf lustenau.run und in veranstaltungsbegleitenden Medien.
10.4 Notfallkontakt. Der angegebene Notfallkontakt wird ausschließlich im Notfall verwendet. Die teilnehmende Person stellt sicher, dass die genannte Person damit einverstanden ist.
10.5 Speicherdauer. Anmelde- und Ergebnisdaten werden für die Dauer der Veranstaltungsreihe und darüber hinaus zur historischen Ergebnisdarstellung gespeichert. Zahlungs- und Buchhaltungsdaten werden nach den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert.
10.6 Rechte. Es bestehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch sowie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Kontakt: hallo@lustenau.run. Ausführliche Informationen: lustenau.run/datenschutz.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen. Änderungen dieser ATB werden angemeldeten Personen per E-Mail mitgeteilt. Wer einer Änderung nicht zustimmt, kann die Anmeldung innerhalb der in der Mitteilung genannten Frist kostenlos zurückziehen und erhält das bezahlte Startgeld vollständig zurück.
11.2 Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser ATB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Anwendbares Recht. Es gilt österreichisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt. Der Gerichtsstand richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.4 Übergangsbestimmung. Für Anmeldungen, die vor dem 8. September 2026 erfolgt sind, werden diese ATB nachträglich Vertragsbestandteil. Die betroffenen Personen werden per E-Mail informiert und um ausdrückliche Anerkennung gebeten. Wer die ATB nicht anerkennen will, kann die Anmeldung bis zur in der Mitteilung genannten Frist kostenlos zurückziehen und erhält das bezahlte Startgeld vollständig zurück. Wer bis dahin weder anerkennt noch zurücktritt, erklärt die Anerkennung spätestens durch Unterschrift bei der Startnummernausgabe. Ohne Anerkennung wird keine Startnummer ausgegeben.
BYU Lustenau